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Schaden am Mietwagen festgestellt

Verfasst: Di 6. Mär 2018, 22:48
von Skyblue
Tag,

ich miete eher selten einen Mietwagen, ca. 1-2 mal pro Jahr.
Nun stelle ich mir immer wieder vor der Rückgabe die Frage (bis jetzt immer gut gegangen) was ist denn, wenn sie dir mal einen kratzer den du vielleicht selbst übersehen hast ankreiden wollen.
klar, wenn ich selbst was verursacht habe sollte man dazu stehen. aber häufig ist es ja so, dass die autos in einem relativ schlecht beleuchteten parkhaus stehen und natürlich dadurch von den AV-Mitarbeitern nicht alle Schäden gesehen und protokolliert werden können.

Sollte man bei der Fahrzeugrückgabe erst mal grundsätzlich den Schaden "abstreiten", wenn einem etwas angelastet wird oder wie verhält man sich richtig? Wie ist dann das weitere Prozedere?

Danke und Grüße
Skyblue

Re: Schaden am Mietwagen festgestellt

Verfasst: Di 6. Mär 2018, 22:51
von Speedrider
Würde ich wohl davon abhängig machen was für eine versicherung ich habe. VK ohne SB wäre mir der Streit nicht wert.
Ansonsten habe ich zwischenzeitlich auch gerlernt, das man bei Sixt besser die Windschutzscheibe auf Steinschläge genauer kontrolliert.
Sixt schaut da schon sehr penedrant und das ist meines Wissens nach auch die einzige AV die da so genau schaut. Andere Checker schauen nicht mal auf die Scheibe. Vermutlich lukrative Einnahmequelle.

Re: Schaden am Mietwagen festgestellt

Verfasst: Mi 7. Mär 2018, 00:21
von Spezi
Sofern der Schaden tatsächlich nicht von dir verursacht wurde tust du das am Besten im Schandesbericht kund, den du von Sixt per eMail erhältst. Die Checker haben auf die weitere Bearbeitung keinen direkten Einfluss.
Sollte eine externe Versicherung bestehen (Kreditkarte, Leihnwagenversicherung...) solltest du den Schaden der Versicherung aber trotzdem unmittelbar melden.

Bitte beachte hier auch, dass nicht jeder vom Checker erfasste Schaden auch tatsächlich dem Mieter belastet wird.

Re: Schaden am Mietwagen festgestellt

Verfasst: Mi 7. Mär 2018, 08:29
von radkappe
Spezi hat geschrieben: Mi 7. Mär 2018, 00:21
Bitte beachte hier auch, dass nicht jeder vom Checker erfasste Schaden auch tatsächlich dem Mieter belastet wird.
Wie ist das gemeint? Wenn der checker bei der Rückgabe neue Schäden feststellt, muss ich als Mieter damit rechnen, auch damit belastet zu werden. Leider.

Re: Schaden am Mietwagen festgestellt

Verfasst: Mi 7. Mär 2018, 11:43
von Spezi
Kleinstschäden werde auch bei Sixt oftmals nicht berechnet.

Re: Schaden am Mietwagen festgestellt

Verfasst: Mi 7. Mär 2018, 13:59
von radkappe
Spezi hat geschrieben: Mi 7. Mär 2018, 11:43 Kleinstschäden werde auch bei Sixt oftmals nicht berechnet.
...aber manchmal schon. Klingt nicht so sonderlich ermutigend.

Re: Schaden am Mietwagen festgestellt

Verfasst: Do 8. Mär 2018, 22:05
von Erik
Vermute eh mal stark das die Autos alle von Haus aus mit VK versichert sind und im Falle eines Schadens der Kunde dick abkassiert wird, aber der Mietwagen dennoch keine Werkstatt von innen sieht

Re: Schaden am Mietwagen festgestellt

Verfasst: Do 8. Mär 2018, 22:49
von Spezi
Die großen Vermieter haben keine Vollkaskoversicherung. Sixt beispielsweise hat eine Teilkaskoversicherung.
Die Selbstbeteiligung wird hier aber nicht bei XXX€ pro Fahrzeug liegen sondern wesentlich höher bzw. Poolspezifisch sein.

Ob die Fahrzeuge direkt repariert werden oder nach Gutachten abgerechnet wird hängt immer vom Fahrzeug und der Schadensart und Umfang an. Das unterscheidet sich nicht groß von der Schadensabwicklung einer privaten KFZ Versicherung. Das ist auch vollkommen legitim, da der Schaden entstanden ist. Bei Verkauf des Fahrzeuges oder der Rückgabe an den Leasinggeber/Hersteller haftet der Vermieter für den Schaden bzw. trägt die Wertminderung.

Re: Schaden am Mietwagen festgestellt

Verfasst: Fr 9. Mär 2018, 09:27
von Rudicar
Spezi hat geschrieben: Do 8. Mär 2018, 22:49

Ob die Fahrzeuge direkt repariert werden oder nach Gutachten abgerechnet wird hängt immer vom Fahrzeug und der Schadensart und Umfang an. Das unterscheidet sich nicht groß von der Schadensabwicklung einer privaten KFZ Versicherung. Das ist auch vollkommen legitim, da der Schaden entstanden ist. Bei Verkauf des Fahrzeuges oder der Rückgabe an den Leasinggeber/Hersteller haftet der Vermieter für den Schaden bzw. trägt die Wertminderung.
Gut, aber das heißt, dass der Mieter in jedem Fall die SB abdrücken muss und der AV möglicherweise gar nicht reparieren lässt. Braucht der AV eigentlich nur einen guten Gutachter, dann kann er eine Menge Cash machen.

Re: Schaden am Mietwagen festgestellt

Verfasst: Fr 9. Mär 2018, 11:03
von Spezi
Man muss den Teufel ja nicht gleich an die Wand malen.
Der Mieter muss die volle SB zahlen, sofern die Schaden mindestens in der Höhe der SB entsteht. Grundsätzlich ist es selbstverständlich immer zu empfehlen sich das Gutachten bzw. die Grundlage zur Festellung der Schadenshöhe zeigen zu lassen. Anhand dessen lässt sich - im Zweifel mit Unterstützung des freundlichen um die Ecke - grob einschätzen ob die Schadenshöhe plausibel erscheint. Sobald der Schaden aus mehr als ein paar Kratzern besteht ist die Höhe des Schadens sowieso zumeist weitaus höher als die vereinbarte Selbsteiligung, da braucht man sich dann auch keine Gedanken mehr machen ob auf dem Gutachten ein paar Euro mehr oder weniger stehen.

Grundsätzlich einen Betrug zu unterstellen finde ich allerdings bedenklich.