Steinschlag bezahlen?

Fragen und Ratgeber zu allgemeinen Schadens- und Unfallthemen
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copper
Beiträge: 60
Registriert: Do 25. Okt 2018, 08:26

Re: Steinschlag bezahlen?

Beitrag von copper »

Zu dem Steinschlagthema wird ja viel geredet. Was mich am meisten ärgert, wenn Leute empfehlen, Steinschlagschäden in der Windschutzscheibe nicht durch eine Versicherung abzusichern. Das ist doch echter Humbug, solche Aussagen. Ich habe leider Erfahrung mit dem Thema und hatte schon genug Ärger mit AVen wegen Steinschlag in der Windschutzscheibe. Von wegen "Gerichtsurteile sind bekannt " usw. Freiwillig hat sich noch keine AV zu einer Übernahme des Schadens bekannt. Und ich habe echt Null Bock mit so einem Thema vorort auseinanderzusetzen, insbesondere wenn ich es eilig habe. Da gibt es nur eine (in Worten EINE) Lösung und die heisst eine Versicherung abzuschliessen. Ob das über die AV (leider zu teuer) oder die Leihwagenversicherung oder eine andere ist völlig egal. Keinesfalls das Thema unterschätzen, ausser man macht sich Ärger zum Hobby. ;)
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SLKler
Beiträge: 128
Registriert: Do 1. Feb 2018, 08:20

Beitrag von SLKler »

@copper Sehe ich absolut auch so. Mich mit einer AV wegen einem Steinschlag herumzuärgern. Wäre mir echt zu blöd. Das überlasse ich gerne meiner Leihwagenversicherung. Dafür bezahle ich denen 69 € pro Jahr.
Hupe20
Beiträge: 13
Registriert: Fr 5. Jan 2018, 10:36

Beitrag von Hupe20 »

Sollte ich bei Sixt in Spanien denen ein Gerichtsurteil zeigen, wenn sie vorort von mir einen Teil der Kaution einbehalten, weil sie einen Steinschlag entdeckt haben. Ist doch kompletter Quatsch. Da gibt es für mich nur eines: Glasversicherung.
Suppy
Beiträge: 8
Registriert: Mi 10. Jan 2018, 13:56

Beitrag von Suppy »

Über das Thema wurde ja bereits schon viel diskutiert. Für mich ist eines klar: ich brauche bei einem Mietwagen SB 0. Ohne SB 0 fahre ich nicht. Wenn ich die Leihwagenversicherung nehme, damit ich SB 0 bekomme, habe ich automatisch Reifen, Unterboden und Glas inkl. Damit ist das Thema für mich erschlagen. Von mir aus habe ich dann 5 Steinschläge pro Anmietung. Mich kostet es jedenfalls nichts.

:lol: :lol:
Vollgas
Beiträge: 3
Registriert: Mo 1. Jan 2018, 16:47

Beitrag von Vollgas »

Hat jemand Erfahrung, wie das die Leihwagenversicherung mit den Wertobergrenzen handhabt (egal ICHI oder LWV)? Hatte damit jemand schon mal ein Problem?
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Biker
Beiträge: 197
Registriert: Mi 10. Jan 2018, 08:29

Beitrag von Biker »

Vollgas hat geschrieben: Di 30. Okt 2018, 18:04 Hat jemand Erfahrung, wie das die Leihwagenversicherung mit den Wertobergrenzen handhabt (egal ICHI oder LWV)? Hatte damit jemand schon mal ein Problem?
Mir ist kein Fall bekannt, wo die Wertgrenze angewandt worden wäre.
Ich glaube auch nicht, dass man das macht,ausser das Fahrzeug hätte Totalschaden.
Vegas3
Beiträge: 13
Registriert: Di 9. Jan 2018, 08:22

Beitrag von Vegas3 »

Es geht hier um den Zeitwert und nicht um den Neuwert eines Fahrzeuges. Mit ein paar km drauf haben die Luxusfahrzeuge sehr schnell ihren Wert auf z.B. 80k€ reduziert. Dann greift die Leihwagenversicherung oder die ICHI sowieso. :D
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poleposition
Beiträge: 116
Registriert: Fr 9. Nov 2018, 13:04

Beitrag von poleposition »

Als Jungfahrer kann ich mir vorstellen, dass man mich bei Steinschlag nicht lange fragt, wer den Schaden bezahlt. Da wird die AV einfach einen Betrag der Kaution einbehalten. Soll ich dann auf ein Gerichtsurteil verweisen, wie hier im Thread irgendwo von irgendwem empfohlen oder besser Glas versichern. Ein Tipp von langjährigen Profis wäre hilfreich.
Aus Er-FAHRUNG wird man klug. Ich arbeite daran! Mit einem Mietwagen.....
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Bolide
Beiträge: 283
Registriert: Di 22. Mai 2018, 09:56

Beitrag von Bolide »

@poleposition

Mach eine Versicherung gegen Glas- Reifen - Unterbodenschäden. Oder willst bei einer Anmietung in Spanien oder Portugal bei einem Steinschlagschaden über deutsche Gerichtsurteile diskutieren?
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12ender
Beiträge: 1715
Registriert: Fr 9. Mär 2018, 16:52
Wohnort: Düsseldorf

Beitrag von 12ender »

Zu dem Thema wurde bereits viel diskutiert. Es ist aber zu wichtig und für Betroffene zu ärgerlich und voll mit Potential für hohe Kosten. So dass man nicht ift genug darauf hinweisen kann, dass hier nur eine Versicherung vor Schaden bewahren kann (Leihwagenversicherung o.ä.). Es gibt zwar einen User, der der Ansicht ist, dass man aufgrund der Rechtssprechung für Steinschlag nicht verantwortlich wäre. Aber getreu dem Motto "Recht haben und Recht bekommen ist ein großer Unterschied" würde ich niemanden raten, es darauf ankommen zu lassen. Ärger ist vorprogrammiert (ausser man hat als Hobby immer gerne Ärger und offene Baustellen. Notorischer Rechthaber ist glücklicherweise nicht jeder). Daher mein Rat, Versicherung abschliessen und gut schlafen können!

:lol:
Ein Zylinder mehr ist cooler als Downsizing :geek:


Sprächen die Menschen nur von dem, wovon sie was verstehen, die Stille wäre unerträglich.
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