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Aussenspiegel am Mietwagen beim Parken beschädigt

Verfasst: Mo 13. Aug 2018, 09:03
von mdragster
Wenn ich den Mietwagen über Nacht am Strassenrand parke und ich finde am nächsten Morgen einen abgerissenen Aussenspiegel vor, muss ich dann die Polizei holen, wenn ich VK mit SB = 0 habe. Oder kann ich das Auto so einfach zurückgeben.

Danke für kurze Hinweise.

Re: Aussenspiegel am Mietwagen beim Parken beschädigt

Verfasst: Mo 13. Aug 2018, 17:58
von Heating
In DE würde ich keine Polizei rufen. Die kommt wahrscheinlich sowieso nicht. Im Ausland würde ich versuchen, ob ich die Polizei an den Ort des Geschehens bekomme.

Re: Aussenspiegel am Mietwagen beim Parken beschädigt

Verfasst: Di 14. Aug 2018, 05:55
von DEPU4711
Ich würde die Polizei rufen und wenn sie nicht kommt, soll sie bitte ein Aktenzeichen anlegen. Dieses gebe ich dann beim Unfallbericht an und betone, dass die Polizei nicht kommen wollte.

Re: Aussenspiegel am Mietwagen beim Parken beschädigt

Verfasst: Di 14. Aug 2018, 08:39
von Scotty
DEPU4711 hat geschrieben: Di 14. Aug 2018, 05:55 Ich würde die Polizei rufen und wenn sie nicht kommt, soll sie bitte ein Aktenzeichen anlegen. Dieses gebe ich dann beim Unfallbericht an und betone, dass die Polizei nicht kommen wollte.
Ich bin mir da nicht sicher, ob die Polizei bei Anruf mal einfach so ein Aktenzeichen anlegt? :shock:

Re: Aussenspiegel am Mietwagen beim Parken beschädigt

Verfasst: Di 14. Aug 2018, 12:12
von DEPU4711
Scotty hat geschrieben: Di 14. Aug 2018, 08:39
DEPU4711 hat geschrieben: Di 14. Aug 2018, 05:55 Ich würde die Polizei rufen und wenn sie nicht kommt, soll sie bitte ein Aktenzeichen anlegen. Dieses gebe ich dann beim Unfallbericht an und betone, dass die Polizei nicht kommen wollte.
Ich bin mir da nicht sicher, ob die Polizei bei Anruf mal einfach so ein Aktenzeichen anlegt? :shock:
Darum geht es doch. Entweder sie kommen, oder sie legen halt einfach so ein Aktenzeichen an. In jedem Fall würde ich auf einem Aktenzeichen für die Autovermietung beharren.

Re: Aussenspiegel am Mietwagen beim Parken beschädigt

Verfasst: Di 14. Aug 2018, 15:40
von Scotty
DEPU4711 hat geschrieben: Di 14. Aug 2018, 12:12
Darum geht es doch. Entweder sie kommen, oder sie legen halt einfach so ein Aktenzeichen an. In jedem Fall würde ich auf einem Aktenzeichen für die Autovermietung beharren.
Da bin ich eben nicht so sicher, dass die das bei einem Anruf machen. Lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

Es gibt sogar Länder, da musste bei Blechschaden die Anfahrt der Polizei bezahlen. Ich galube, dass das in Österreich so ist.

Re: Aussenspiegel am Mietwagen beim Parken beschädigt

Verfasst: Di 14. Aug 2018, 20:17
von DEPU4711
Würde ich auch bezahlen, wenn ich das Aktenzeichen nur dadurch bekomme. Ich würde mir nie den Stress antun einen Schaden am Mietwagen ohne Polizeiberichtt abzugeben in einem solchen Fall wie hier aufgeführt.

Re: Aussenspiegel am Mietwagen beim Parken beschädigt

Verfasst: Di 14. Aug 2018, 22:18
von Scotty
DEPU4711 hat geschrieben: Di 14. Aug 2018, 20:17 Würde ich auch bezahlen, wenn ich das Aktenzeichen nur dadurch bekomme. Ich würde mir nie den Stress antun einen Schaden am Mietwagen ohne Polizeiberichtt abzugeben in einem solchen Fall wie hier aufgeführt.
Mal blöde Frage, wenn ich SB 0 habe, was brauche ich ein AZ von der Polizei? Kann ich doch theoretisch den Spiegel selbst weggefahren haben und dann müsste die Versicherung auch den Schaden bezahlen.

Re: Aussenspiegel am Mietwagen beim Parken beschädigt

Verfasst: Mi 15. Aug 2018, 18:50
von Bluebye
Scotty hat geschrieben: Di 14. Aug 2018, 22:18

Mal blöde Frage, wenn ich SB 0 habe, was brauche ich ein AZ von der Polizei? Kann ich doch theoretisch den Spiegel selbst weggefahren haben und dann müsste die Versicherung auch den Schaden bezahlen.
Der Frage schließe ich mich gerne an. :D

Re: Aussenspiegel am Mietwagen beim Parken beschädigt

Verfasst: Fr 17. Aug 2018, 11:18
von Selfdriver
Wenn du einen Aussenspiegel abgefahren hast, legt die AV das als Unfallschaden aus. Solltest du die Polizei nicht informieren, könnte die AV die SB 0€ verweigern weil du gegen ihre AGB/AVB verstossen hast. Also besser die Polizei informieren. Meistens läuft es dahin raus, dass du zur Polizeistation fahren sollst, die den Schaden aufnehmen und du hast dein Aktenzeichen. AV zufrieden, 0€ SB regelt.

Übrigens, man bezahlt auch in Deutschland die Anfahrt der Polizei. 25€ hat meine Frau letztens bezahlt. Kann aber auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.