Lies meinen Beitrag nochmal und beachte das unterstrichene Wort.Selfdriver hat geschrieben: ↑Mi 4. Apr 2018, 19:09
Eigentlich müsste man doch zunächst mal selbst anhand von Fahrzeugbrief feststellen können, dass eine AV der Vorbesitzer war. Wenn der Händler mir das in den Kaufvertrag reinschreibt, habe ich eigentlich dann auch nichts davon, oder? Eigentlich müsste er mir das Auto ganz einfach wesentlich billiger verkaufen, wenn es aus einer AV kommt, ansonsten würde ich besser die Finger davon lassen.
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Ja, @selfdriver, ich hatte das schon verstanden, aber nochmals: ich sehe das auch im Fahrzeugbrief. Kann also auf die Bestätigung im Kaufvertrag gerne verzichten. Und das mit Leasingrückläufer, Langzeitmiete und so ist auch nichts wert, weil der Händler gar nicht wissen kann, was der Vorbesitzer, die AV, mit dem Auto gemacht hat. Kurzum, wenn vorher Mietwageneinsatz, müsste der Händler den Preis entsprechend reduzieren.