Mietwagen Versicherung mit max. Autowert

Benutzeravatar
Marko
Beiträge: 18
Registriert: So 11. Feb 2018, 18:21

Mietwagen Versicherung mit max. Autowert

Beitrag von Marko »

Guten Morgen zusammen,

ich habe letztens hier im Forum gelesen (und auch bei MWT) das scheinbar die Leihwagenversicherung.de nur die Selbstbeteiligung bei Autos bis zu einem Wert von maximal 70.000 Euro übernimmt. Ich selbst habe die Versicherung nun schon im 2 Jahr und hatte Gott sei Dank auch noch nie Probleme.
Allerdings miete ich sehr häufig bei Sixt und bekomme dort auch regelmäßig Upgrades auf die Fahrzeugkategorie PDAR oder ähnliches, sodass der Fahrzeugwert meistens weit über 70.000 Euro liegt.
Jetzt habe ich die Versicherungsbedingungen auch schon durchforstet, konnte aber hierzu keine Info finden.

Kann das jemand bestätigen?

Danke und Grüße
Marko
Benutzeravatar
Erik
Beiträge: 765
Registriert: Sa 20. Jan 2018, 19:57

Beitrag von Erik »

bin zwar kein Versichungsexperte, aber ich kenn lediglich die Einschränkung auf Transporter. Die Jahresversicherung von Leihwagenversicherung.de gilt also nur auf Mietwagen (keine Transporter oder CarSharing).
Wertverlust beim Auto? Ich fahre Mietwagen.
Benutzeravatar
Robert
Beiträge: 5310
Registriert: Sa 24. Feb 2018, 19:45

Beitrag von Robert »

Da ist was dran und zwar liegt die Grenze aktuell bei 80.000 Euro.

"Die Versicherung ist nicht gültig für Fahrzeuge deren Wert €80.000 überschreitet, die mehr als 20 Jahre alt sind, oder für Fahrzeuge, die als ‘Oldtimer, teuer oder exotisch’, aber nicht als gebräuchlich oder konventionell gelten.
Leihwagenversicherung-Bedingungen.JPG
Leihwagenversicherung-Bedingungen.JPG (58.63 KiB) 3803 mal betrachtet
It's time to burn some Diesel
Benutzeravatar
Flyer2017
Beiträge: 208
Registriert: Mo 19. Mär 2018, 11:15
Wohnort: Neustadt am Rübenberge

Beitrag von Flyer2017 »

Ah na toll. :oops:
Die Regelung mit 80.000 Euro ist doch totaler Schwachsinn! Eine PDAR Buchung bei Sixt und du bist schon nicht mehr versichert. Die vollausgestatteten 5er BMW oder E-Klassen sind ja nicht mehr unter 80k.
Benutzeravatar
Falke
Beiträge: 63
Registriert: Sa 27. Jan 2018, 17:55

Beitrag von Falke »

wie wollen die denn den Autowert feststellen? Wird der Listenpreis für eine Privatperson oder der Sixt-Einkaufspreis für den Mietwagen zu Grunde gelegt? Die Regelung ist doch komplett Gülle.
Selfdriver

Beitrag von Selfdriver »

Zumal hier von Wert und nicht von Bruttolistenpreis oder Nettolistenpreis die Rede ist. Eigentlich lässt sich das Wort "Wert" eher dahin gehend interpretieren, dass es sich um den Wert handelt welches das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Anmietung hat. Also Zeitwert bei Anmietung. Da laut MWT aber auch schon Schäden an einem 911er ohne Probleme reguliert wurden, ist die LWV wohl etwas großzügig bei der Auslegung der Wertgrenze.

Übrigens: Der BLP deines Fahrzeuges steht auf der Rechnung von Sixt unten rechts.
Benutzeravatar
Bolide
Beiträge: 283
Registriert: Di 22. Mai 2018, 09:56

Beitrag von Bolide »

Selfdriver hat geschrieben: So 29. Jul 2018, 15:21 Zumal hier von Wert und nicht von Bruttolistenpreis oder Nettolistenpreis die Rede ist. Eigentlich lässt sich das Wort "Wert" eher dahin gehend interpretieren, dass es sich um den Wert handelt welches das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Anmietung hat. Also Zeitwert bei Anmietung. Da laut MWT aber auch schon Schäden an einem 911er ohne Probleme reguliert wurden, ist die LWV wohl etwas großzügig bei der Auslegung der Wertgrenze.

Übrigens: Der BLP deines Fahrzeuges steht auf der Rechnung von Sixt unten rechts.
Die ganze Regelung ist doch eigentlich Quatsch, da es ein SB -Versicherung ist. Letztlich ist es völlig egal , ob die Leihwagenversicherung eine SB in Höhe von z.B. 3000 € bei einem Autowert größer oder kleiner 80 k € erstattet .
Benutzeravatar
kjetronic
Beiträge: 22
Registriert: Mi 2. Mai 2018, 11:45

Beitrag von kjetronic »

Bolide hat geschrieben: So 29. Jul 2018, 17:05
Die ganze Regelung ist doch eigentlich Quatsch, da es ein SB -Versicherung ist. Letztlich ist es völlig egal , ob die Leihwagenversicherung eine SB in Höhe von z.B. 3000 € bei einem Autowert größer oder kleiner 80 k € erstattet .
Sehe ich auch so. Die "Logik" ist völliger Unsinn.
Selfdriver

Beitrag von Selfdriver »

Logik ist hier aber nicht gefragt. Das sind Vorgaben bzw. Einschränkungen in den AGB/AVB des Anbieters. Und da darf dieser erst mal seine Versicherungsleistung und die Einschränkungen definieren. Wie das dann eben in der Praxis aussieht oder ob das einer Logik folgt ist nicht relevant. Gehst du mit den EInschränkungen nicht konform steht es dir frei dich im Markt umzusehen.
Benutzeravatar
Robert
Beiträge: 5310
Registriert: Sa 24. Feb 2018, 19:45

Beitrag von Robert »

Selfdriver hat geschrieben: Di 31. Jul 2018, 22:08 Logik ist hier aber nicht gefragt. Das sind Vorgaben bzw. Einschränkungen in den AGB/AVB des Anbieters. Und da darf dieser erst mal seine Versicherungsleistung und die Einschränkungen definieren. Wie das dann eben in der Praxis aussieht oder ob das einer Logik folgt ist nicht relevant. Gehst du mit den EInschränkungen nicht konform steht es dir frei dich im Markt umzusehen.

Völlig richtig. Kennst Du eine adäquate Alternative, welche auch größer 80k Euro abdeckt?
It's time to burn some Diesel
Antworten

Zurück zu „Jahresversicherungen“